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Rahmenvereinbarung Vitalis Therapiezentrum Linz

1. Geltungsbereich

Diese Rahmenvereinbarung gilt für alle Behandlungen die in den Räumlichkeiten des Vitalis Therapiezentrum Linz durch die selbständig tätigen Therapeuten*innen und Masseure*innen durchgeführt werden.

2. Ärztliche Verordnung/Chefärztliche Bewilligung

Für jede Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Ausgenommen sind nur präventive Therapieeinheiten, die laut Gesetz nur an Gesunden durchgeführt werden dürfen.
In manchen Fällen ist es notwendig die ärztliche Verordnung zusätzlich vom Krankenversicherungsträger chefärztlich bewilligen zu lassen. Falls Sie eine Bewilligung brauchen, übernimmt (falls möglich) das Team des Vitalis Therapiezentrum Linz diese bürokratische Arbeit für Sie. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung, in welcher Form auch immer, für fehlende Bewilligungen übernommen werden kann. Ob eine Behandlung chefärztlich bewilligt werden muss erfahren Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger.

3. Wahltherapeuten-Modus

Ihre Therapien werden ausschließlich von Wahltherapeuten*innen bzw. Masseure*innen durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Leistungen direkt Ihnen als Patient*in verrechnet werden und unabhängig etwaiger Kostenrückerstattungen der jeweiligen Krankenkassen gemäß den vereinbarten Konditionen zu bezahlen sind.
Die aktuell gültigen Preise sind:

Physiotherapeut*innen: 30 Minuten Behandlung € 59,-
  45 Minuten Behandlung € 83,-
  60 Minuten Behandlung € 109,-
Masseur*innen: 30 Minuten Behandlung € 40,-
  45 Minuten Behandlung € 57,-
  60 Minuten Behandlung € 75,-

4. Terminabsagen

Terminabsagen können bis spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn entweder telefonisch oder per Mail an die allgemeine Telefonnummer bzw. E-Mailadresse oder direkt an den*die zuständige*n Therapeuten*in bzw. Masseur*in erfolgen.
Bei unentschuldigten oder zu spät abgesagten Terminen ist Ihr*e Therapeut*in bzw. Masseur*in berechtigt, diese zu 100% zu verrechnen – diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

5. Rechnungsweg/Mahnweg

Nach Abschluss Ihrer Therapie erhalten Sie eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen. Im Falle einer längeren Therapieperiode ist Ihr*e Therapeut*in bzw. Masseur*in berechtigt eine Zwischenrechnung zu stellen. Ebenso sind Sie als Patient*in berechtigt eine Zwischenrechnung zu wünschen, um den einzelnen Rechnungsbetrag geringer zu halten.
Sollte die Honorarnote nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt werden, behaltet sich Ihr*e behandelte*r Therapeut*in bzw. Masseur*in das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% zu verrechnen.
Folgende Mahnschritte werden von uns gesetzt:

  1. Zahlungserinnerung
  2. 1. Mahnung; zusätzliche Kosten: 25.-€
  3. 2. Mahnung; zusätzliche Kosten: 35.-€

Sollte auch nach der 2. Mahnung kein Zahlungseingang zu verbuchen sein, wird die Angelegenheit einem Inkassobüro bzw. Rechtsanwalt übergeben.
Die Gesamtkosten setzen sich somit aus den Honorarforderungen für die Therapien zuzüglich etwaiger Verzugszinsen und Mahnspesen zusammen.

6. Kostenrückerstattung

Sie haben die Möglichkeit, eine Kostenrückerstattung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zu beantragen.
Angaben zur Höhe der jeweiligen Rückerstattung können nur unter Vorbehalt gegeben werden. Bitte erkundigen Sie sich für eine genaue Auskunft direkt bei Ihrer Versicherung.

7. Haftung

Für Wertgegenstände, Kleidung, Schuhe und alle anderen persönlichen Gegenstände die in die Räumlichkeiten des Vitalis Therapiezentrum Linz mitgenommen werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Behandlungen im Vitalis Therapiezentrum Linz werden auf eigene Gefahr in Anspruch genommen. Für Unfälle und daraus resultierende körperliche Schäden durch unsachgemäß und/oder unbeaufsichtigt durchgeführte Übungen wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

8. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Linz.